1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Planung, Lieferung und Durchführung von Leistungen im Bereich:
- Brunnenbohrungen und Brunnenbau,
- Installation von Garten- und Zierbrunnen,
- Installation und Inbetriebnahme von Pumpanlagen und Wassertechnik,
- Instandhaltung, Wartung und Sanierung bestehender Brunnenanlagen
zwischen der
Inhaber: Manuel Hohlstamm
Am Rasenrain 8-10
99086 Erfurt
Deutschland
Telefon: +49 (0)171 31 75 703
E-Mail: info@gartenbrunnen24.com
(nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „wir“)
und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
1.2 Auftraggeber können Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sowie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein. Soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich zwischen Verbrauchern und Unternehmern unterschieden wird, gelten die nachfolgenden Regelungen für beide Gruppen.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos ausführt.
2. Vertragsabschluss und Schriftform
2.1 Unsere Angebote, gleich ob mündlich, telefonisch, elektronisch oder schriftlich, sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet oder mit einer bestimmten Annahmefrist versehen sind.
2.2 Ein Vertrag kommt erst zustande durch:
- Unterzeichnung eines schriftlichen Angebots bzw. Auftragsformulars durch den Auftraggeber,
- schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder
- die tatsächliche Ausführung der Leistungen durch den Auftragnehmer.
2.3 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu einem bestehenden Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
2.4 Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als Vertragsbestandteil bezeichnet werden.
3. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der Auftragsbestätigung. Änderungen im technischen Ablauf, die für den Auftraggeber zumutbar sind und keine Verschlechterung der Funktionalität nach sich ziehen, bleiben vorbehalten.
3.2 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten sämtliche für die Planung und Durchführung wesentlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, insbesondere:
- zugängliche Lagepläne,
- Informationen über unterirdische Leitungen (Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation), Tanks oder sonstige bauliche Anlagen,
- öffentlich-rechtliche Auflagen, wasserrechtliche Beschränkungen sowie etwaige behördliche Auflagen,
- Besonderheiten des Baugrundes (z. B. Altlasten, kontaminierter Boden).
3.3 Der Auftraggeber hat für einen freien, sicheren und hinreichend tragfähigen Zugang zur Baustelle Sorge zu tragen, einschließlich Zufahrt für Lkw, Bohrgeräte und sonstige Maschinen sowie Bereitstellung geeigneter Lagerflächen für Material und Geräte.
3.4 Der Auftraggeber stellt unentgeltlich Strom- und Wasseranschlüsse in zumutbarem Umfang zur Verfügung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3.5 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, den daraus entstehenden Mehraufwand (z. B. zusätzliche Anfahrten, Wartezeiten) nach den vereinbarten oder ortsüblichen Stundensätzen gesondert zu berechnen. Vereinbarte Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend.
4. Preise, Kostenvoranschläge und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgen Preisangaben als Kostenvoranschlag auf Basis der zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Annahmen bezüglich Bodenverhältnissen, Bohrtiefe, Wasserführung und Zugänglichkeit des Grundstücks. Kostenvoranschläge sind unverbindlich; Kostenabweichungen von bis zu 15 % gelten als vom Auftraggeber akzeptiert.
4.3 Erhebliche Abweichungen der tatsächlichen Boden- und Grundwasserverhältnisse von den bei Angebotsabgabe zugrunde gelegten Annahmen berechtigen den Auftragnehmer, eine Anpassung der Vergütung nach den tatsächlich angefallenen Leistungen und Mehraufwendungen vorzunehmen.
4.4 Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- 30 % der Auftragssumme als Anzahlung bei Auftragserteilung,
- 40 % nach Herstellung des Brunnens bzw. Erreichen der vereinbarten Bohrtiefe,
- 30 % nach Fertigstellung und Übergabe der Anlage.
4.5 Rechnungen sind, sofern nicht anderweitig angegeben, innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang beim Auftragnehmer.
4.6 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
5. Genehmigungen, behördliche Auflagen und öffentlich-rechtliche Vorschriften
5.1 Der Auftraggeber ist grundsätzlich dafür verantwortlich, alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Anzeigen und Erlaubnisse (insbesondere wasserrechtliche Erlaubnisse, Bohranzeigen und Brunnen-Genehmigungen) rechtzeitig und vollständig auf eigene Kosten einzuholen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
5.2 Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber auf Wunsch bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und technischen Angaben; eine Rechtsberatung erfolgt dabei nicht.
5.3 Der Auftraggeber gewährleistet, dass die Ausführung der beauftragten Leistungen nicht gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften, Satzungen von Wasserversorgern, Nachbarschaftsrecht oder sonstige rechtliche Bestimmungen verstößt.
5.4 Erweist sich eine Leistung nach Vertragsschluss wegen fehlender Genehmigungen oder behördlicher Untersagung als dauerhaft nicht durchführbar, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Auftragnehmer kann die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen und Aufwendungen nach Maßgabe der vereinbarten Vergütung abrechnen.
6. Durchführung der Arbeiten, Witterung und unvorhersehbare Umstände
6.1 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen DIN-Normen sowie den jeweils gültigen wasserrechtlichen und sicherheitstechnischen Vorschriften.
6.2 Termine und Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. extreme Witterung, Naturereignisse) oder sonstiger, vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
6.3 Die Bohr- und Brunnenarbeiten können naturgemäß mit Lärm, Staub, Schlamm und Erschütterungen verbunden sein. Der Auftragnehmer wird Beeinträchtigungen auf das technisch und wirtschaftlich zumutbare Maß beschränken. Der Auftraggeber ist verpflichtet, empfindliche Anlagen, Pflanzen, Wege oder Bauteile rechtzeitig zu schützen oder uns auf besondere Schutzbedürfnisse hinzuweisen.
6.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist und die Funktionsfähigkeit der Gesamtanlage nicht beeinträchtigt.
7. Bodenverhältnisse, Bohrerfolg und Wasserführung
7.1 Angaben zur zu erwartenden Bohrtiefe, Wassermenge oder Wasserqualität basieren, soweit verfügbar, auf Erfahrungswerten, geologischen Karten, Nachbarbrunnen und öffentlich zugänglichen Informationen. Diese Angaben stellen keine Garantie oder zugesicherte Eigenschaft dar.
7.2 Ein bestimmter Brunnen-Ertrag oder eine bestimmte Wasserqualität können, sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, nicht garantiert werden. Der Vertrag wird als Werkvertrag über die fachgerechte Durchführung der Bohr- und Ausbauarbeiten geschlossen, nicht als Erfolgsvertrag über eine Mindestwassermenge.
7.3 Stoßen wir auf unvorhergesehene Bodenverhältnisse (z. B. Fels, Findlinge, starke Versinterungen, Altlasten), ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten anzupassen, besondere Werkzeuge einzusetzen oder zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten werden nach Aufwand berechnet, sofern kein Festpreis schriftlich vereinbart ist.
7.4 Ist die Weiterführung der Bohrung aus geologischen oder technischen Gründen nicht möglich oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand durchführbar, kann der Auftragnehmer die Arbeiten abbrechen. In diesem Fall sind die bis zum Abbruch angefallenen Leistungen und Kosten zu vergüten. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch des Auftraggebers besteht nicht, sofern den Auftragnehmer kein Verschulden trifft.
8. Abnahme, Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt
8.1 Nach Fertigstellung der Leistungen erfolgt eine gemeinsame Sichtprüfung und Funktionskontrolle der Brunnen- bzw. Wasseranlage. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist abzunehmen, sofern kein wesentlicher Mangel vorliegt.
8.2 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn:
- der Auftraggeber die Leistung ausdrücklich oder konkludent (z. B. durch Inbetriebnahme und Nutzung über mehr als 14 Tage) billigt oder
- der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels verweigert.
8.3 Mit der Abnahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Auftraggeber über.
8.4 Gelieferte Materialien, Anlagen und Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag im Eigentum des Auftragnehmers (Eigentumsvorbehalt). Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände pfleglich zu behandeln und vor Zugriffen Dritter zu schützen.
9. Gewährleistung und Mängelrechte
9.1 Für die von uns erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Werkvertragsrechts (§§ 633 ff. BGB), soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
9.2 Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel unverzüglich, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich oder in Textform anzuzeigen und dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
9.3 Bei berechtigten Mängelrügen steht dem Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung zu, d. h. nach eigener Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie unzumutbar verzögert, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder, bei wesentlichen Mängeln, vom Vertrag zurücktreten und ggf. Schadensersatz verlangen.
9.4 Natürlicher Verschleiß, Betriebs- und Verbrauchsteile (z. B. Dichtungen, Filter, Pumpenverschleiß), Schäden durch unsachgemäße Bedienung, frostbedingte Schäden, fehlende Wartung oder Veränderungen der Boden- und Wasserverhältnisse stellen keinen Mangel im Sinne der Gewährleistung dar.
9.5 Für Mängel, die auf unvollständige oder unrichtige Angaben des Auftraggebers (z. B. zu Leitungen, Tanks oder Bodenbelastungen) zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer nicht.
9.6 Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Abnahme, sofern es sich nicht um Bauwerke oder Leistungen an einem Bauwerk handelt. Für Arbeiten an einem Bauwerk gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
10. Haftung und Haftungsbeschränkungen
10.1 Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
10.2 Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur:
- für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt;
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes oder bei Übernahme einer Garantie.
10.3 Keine Haftung wird insbesondere übernommen für:
- Schäden infolge unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Auftraggebers zu Lage von Leitungen, Kanälen, Tanks oder sonstigen unterirdischen Einrichtungen,
- Schäden, die auf eine nicht genehmigte oder nicht anzeigepflichtige Nutzung von Brunnenwasser zurückzuführen sind,
- Beeinträchtigungen der Wasserqualität oder -menge durch spätere Einflüsse (z. B. Bautätigkeiten, landwirtschaftliche Nutzung, geologische Veränderungen),
- Schäden durch unsachgemäßen Betrieb, eigenmächtige Änderungen oder fehlende Wartung der Anlage.
10.4 Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
11. Haftung für Grundstücks- und Umgebungsschäden
11.1 Der Auftraggeber trägt das Risiko für Schäden an auf dem Grundstück befindlichen Anlagen, Einbauten und Bepflanzungen, sofern er den Auftragnehmer nicht vor Beginn der Arbeiten schriftlich auf deren Lage hingewiesen hat.
11.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an nicht oder fehlerhaft dokumentierten unterirdischen Leitungen oder sonstigen Einrichtungen, sofern eine übliche und sorgfältige Erkundigung vor Beginn der Arbeiten durchgeführt wurde und den Auftragnehmer kein Verschulden trifft.
11.3 Oberflächen- und Flurschäden, die durch den notwendigen Einsatz von Maschinen und Fahrzeugen entstehen (z. B. Fahrspuren, Verdichtungen, Beschädigungen von Rasenflächen), sind vom Auftraggeber zu dulden, soweit sie sich im üblichen, technisch notwendigen Rahmen bewegen. Eine Wiederherstellung erfolgt nur, wenn diese ausdrücklich beauftragt und vergütet wird.
12. Garantie, Wartung und Betriebspflichten
12.1 Über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehende Garantien werden nur übernommen, wenn diese ausdrücklich und schriftlich als „Garantie“ bezeichnet werden. Inhalt und Umfang ergeben sich aus der jeweiligen Garantieerklärung.
12.2 Für Pumpen, Filter, Steuerungen und andere technische Komponenten gelten die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers. Der Auftragnehmer tritt dem Auftraggeber etwaige Herstellergarantieansprüche ab und unterstützt diesen auf Wunsch bei der Abwicklung.
12.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Brunnen- und Pumpanlage ordnungsgemäß zu betreiben, regelmäßig zu kontrollieren und die vom Auftragnehmer bzw. Hersteller empfohlenen Wartungsintervalle einzuhalten. Unterlassene Wartung kann zum Ausschluss von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen führen.
12.4 Der Auftraggeber hat die Anlage insbesondere vor Frost zu schützen und ggf. saisonale Stilllegungsmaßnahmen (Entleerung, Demontage von Pumpen) vorzunehmen.
13. Sicherheitsbestimmungen, Umweltschutz und Wasserrecht
13.1 Der Auftragnehmer beachtet bei der Ausführung der Arbeiten die einschlägigen Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen, insbesondere im Umgang mit Schmierstoffen, Bohrzusätzen und Betriebsstoffen.
13.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das geförderte Wasser nur im Rahmen der geltenden wasserrechtlichen Bestimmungen zu nutzen. Insbesondere sind Vorgaben der zuständigen Wasserbehörden, Wasserschutzgebietsverordnungen und eventuelle Entnahmebeschränkungen zu beachten.
13.3 Eine Nutzung des Brunnenwassers als Trinkwasser bedarf ggf. gesonderter Untersuchungen und behördlicher Zustimmung. Der Auftragnehmer kann keine Gewähr für die Eignung des Brunnenwassers als Trinkwasser übernehmen, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist.
14. Datenschutz
14.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers (z. B. Name, Anschrift, Kontaktdaten, Auftragsdaten) ausschließlich zur Vertragsdurchführung, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z. B. Aufbewahrungspflichten) sowie zur Pflege der laufenden Kundenbeziehung.
14.2 Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist (z. B. an Subunternehmer, Lieferanten, Versand- oder Logistikdienstleister) oder eine gesetzliche Grundlage besteht.
14.3 Einzelheiten zur Datenverarbeitung, zu den Rechten des Auftraggebers (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch) sowie die Kontaktdaten des Verantwortlichen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung auf unserer Website.
15. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen
15.1 Ist der Auftraggeber Verbraucher und kommt der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, E-Mail, Onlineformular) zustande, steht ihm grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.
15.2 Der Auftragnehmer informiert Verbraucher gesondert über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie über die Bedingungen, Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufs.
15.3 Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Leistungen beginnt, sofern dies vereinbart wird. In diesem Fall verliert der Auftraggeber sein Widerrufsrecht, wenn der Auftragnehmer die Leistung vollständig erbracht hat.
15.4 Macht der Auftraggeber von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, nachdem er die Ausführung der Leistung verlangt hat, hat er dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufs bereits erbrachten Leistung entspricht.
16. Vertragslaufzeit, Kündigung und Rücktritt
16.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet der Vertrag mit vollständiger Erfüllung der gegenseitigen Leistungen (Fertigstellung der Arbeiten und Bezahlung der Vergütung).
16.2 Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- eine Partei trotz schriftlicher Abmahnung wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt,
- der Auftraggeber fällige Zahlungen nicht leistet und auch nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht zahlt,
- die Ausführung der Leistung aus Gründen, die weder der Auftragnehmer noch der Auftraggeber zu vertreten haben, dauerhaft unmöglich wird.
16.3 Kündigt der Auftraggeber aus einem von ihm zu vertretenden Grund oder ohne wichtigen Grund, ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen (§ 648 BGB).
16.4 Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
17. Schlussbestimmungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand
17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
17.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
17.3 Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
17.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
18. Informationen für Verbraucher und Hinweis zur Online-Streitbeilegung
18.1 Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass für Verbraucher die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) unter https://ec.europa.eu/consumers/odr zur Verfügung steht. Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@gartenbrunnen24.com.
18.2 Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
18.3 Gesetzliche Informationspflichten (z. B. Impressum, Datenschutz) ergeben sich ergänzend aus den entsprechenden Seiten unserer Internetpräsenz.